Seit 2023 können Betriebe bei nachweislichem Vorhandensein von mindestens vier hessischen Kennarten für ihre artenreichen Grünlandflächen über die Öko-Regelung 5 eine Förderung erhalten. Die sichere Bestimmung der hessischen Kennarten und die Einschätzung der eigenen Grünlandbestände ist für die korrekte Erfassung & Dokumentation unerlässlich.
[In der Blog-Übersicht wird hier ein Weiterlesen-Link angezeigt]
Am 07. und 08. Mai 2025 fanden zwei Kennartenbegehungen mit interessierten Landwirt*innen und weiteren Personen in Niestetal-Sandershausen und Trendelburg-Sielen gemeinsam mit dem Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V. (LPV) und der Biodiversitätsberatung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) statt. Bei diesen Veranstaltungen erweiterten die Teilnehmenden ihre Fähigkeiten die Kennarten der ÖR 5 auf den Flächen zu finden und zu identifizieren. Während es in Sandershausen um Kennarten im artenreichen Wirtschaftsgrünland ging, lag in Sielen der Fokus auf Arten der Magerrasen und Mageren Flachland-Mähwiese. Insbesondere in Sielen brauchten sich die Teilnehmenden nur einmal hinzuknien und schon konnten mehrere Kennarten entdeckt werden. Da die Arten zum großen Teil noch nicht blühten, war es jedoch eine Herausforderung, diese zu finden und zu erkennen. Aber wozu gibt es Hilfsmittel? Die „Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ mit zahlreichen Beispielbildern und zu beachtenden vegetativen Merkmalen konnten herangezogen werden, ebenso verschiedene Bestimmungsapps, wie FloraIncognita und PlantNet. Die Mitarbeiterinnen des LPV und LLH leiteten deren Benutzung an und gaben Hinweise auf wichtige Merkmale, welche helfen die Kennarten sicher zu bestimmen und Verwechslungsgefahren zu vermeiden. Außerdem wurde die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland und Magerrasen thematisiert, die unerlässlich ist, um artenreiche Flächen zu erhalten oder die Vielfalt auf den Flächen in Zukunft zu vergrößern.