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Mitglieder

  • Ordentliche Mitglieder können kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzverbände und -organisationen sowie Landwirt*innen und Jagdgenossenschaften sein, die im Landkreis Kassel ihren Wirkungskreis haben

  • Fördermitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein, die ideell den Verein unterstützen möchte

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