…dieser Frage sind die Teilnehmenden der Landwirtschaft, Jägerschaft und des Naturschutzes am 24.03.2025 in der Zehntscheune in Grebenstein nachgegangen. Zur Einführung berichteten Lydia Purkart (Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V.) und Jürgen Düster (Fachdienst Landschaftspflege, Landkreis Kassel) über die Lebensweise des Rebhuhns im Jahresverlauf und Rebhuhnschutzmaßnahmen im Landkreis Kassel.
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Mitte/Ende April suchen sich die Rebhühner ihre Brutplätze, legen dann über mehrere Wochen die Eier und erst wenn das Gelege vollständig ist, beginnt das eigentliche Ausbrüten, welches im Durchschnitt 24-25 Tage braucht. Bis dann die Küken selbstständig sind, ist es Anfang/Mitte August. Demnach braucht das Rebhuhn von Mitte/Ende April bis Mitte August Ruhe auf den Flächen und Deckung (zur Brutzeit) sowie lückige Vegetation mit geeigneter Nahrungsgrundlage zum Kükenführen nebeneinander.
Anschließend beleuchtete Martina Meeske (Regierungspräsidium Kassel) die Frage der Auswilderung aus rechtlicher Sicht.
Nach §40 Abs. 1 Satz 3 BNatSchG ist keine Genehmigung für das Ansiedeln von Tieren erforderlich, wenn die Arten dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, sofern die Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur in den letzten 100 Jahren vorkommt oder vorkam. Gemäß BNatschG §7 und §44 zählt das Rebhuhn zu den besonders geschützten Arten und wird nach der Roten Liste der Brutvögel Deutschlands als „Stark gefährdet“ eingestuft. Gemäß §2 BJagdG unterliegt das Rebhuhn dem Jagdrecht. Gemäß §1 Abs. 2 Satz 1 HJagdG sind bedrohte Tier- und Pflanzenarten besonders zu schützen und durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Demnach ist eine Auswilderung zwar rechtlich erlaubt, birgt aber auch Risiken. Diese entstehen durch eine mögliche geringere Überlebensfähigkeit lokaler Populationen durch den Verlust lokaler Anpassungen, wenn Rebhühner fremder Herkunft oder mit ungeeigneten Genen in lokal angepasste Bestände eingebracht werden. Wünschenswert wäre eine Zusammenarbeit von Naturschutz, Jägerschaft und weiteren Akteuren bei zukünftigen Auswilderungsprojekten des Rebhuhns zur Bestandsstützung oder Wiederansiedlung.
Nach der rechtlichen Einordnung wartete das Publikum gespannt auf den Hauptvortrag des Abends. Zu Gast war Frank Roeles von der Landesjägerschaft Niedersachsen, der die dortige Feldhuhnstation betreut und aus mehreren Jahren Lebensraumaufwertung, Prädationsmanagement und Auswilderung berichtete.
Die Lebensraumaufwertung steht an erster Stelle. Wenn kein geeigneter Lebensraum vorhanden ist, ist auch eine Auswilderung nicht zielführend. Überhaupt erhalten nur solche Reviere Rebhuhnketten zur Auswilderung aus der Feldhuhnstation, die eine gewisse Anzahl und Qualität an Lebensraummaßnahmen nachweisen können, die ein aktives Prädationsmanagement betreiben und in deren Reviere keine Rebhühner mehr vorkommen. Dies hat den Hintergrund, dass die lokale Genetik nicht verfälscht wird, sofern noch Rebhühner vorkommen. Außerdem wird davon ausgegangen, dass in Revieren mit Vorkommen von Rebhühnern durch weitere Lebensraumaufwertung auch die Population gestärkt werden kann und so kein Einbringen von Tieren nötig ist.
So kann die Frage des Abends wie folgt beantwortet werden: Damit eine Auswilderung von Rebhühnern gelingen kann und kein Risiko für die Wildpopulation darstellt, sollten bestimmte Voraussetzungen bestehen bzw. geschaffen werden. Neben der Verfügbarkeit genetisch geeigneter Rebhühner sind Lebensraumaufwertungsmaßnahmen, wie z.B. die Anlage von Blühflächen, Saumstrukturen, Niederhecken etc., sehr wichtig und insbesondere in der Anfangsphase der Auswilderung ein Prädationsmanagement. Zum Erhalt und zur Stärkung bestehender (Rest-)Populationen sollte der Fokus auf zuletzt genannten Maßnahmen, Lebensraumaufwertung und Prädationsmanagement, liegen.
Möchten Sie zum Rebhuhnschutz beraten werden oder haben Sie konkrete Ideen zur Lebensraumaufwertung? Melden Sie sich gerne bei uns!